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Der BAföG-Rechner

Eine der häufigsten Fragen ist, ab welchem Elterneinkommen man BAföG erhält. Eine Antwort darauf ist jedoch schwierig, weil keine Einkommensgrenze existiert. Vielmehr können vom individuellen Einkommen je nach Familienkonstellation (verheiratet, getrennt, geschieden), nach Kinderzahl, Ausbildung der Kinder und sonstigen Unterhaltspflichten unterschiedlich hohe Freibeträge abgezogen werden. Ebenfalls berücksichtigt werden Einkommen und Vermögen von Studierenden.

Über den Daumen gepeilt, haben Eltern der Studierenden vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten bei einer BAföG-Teilförderung um 40.000 €/Jahr, bei einer BAföG-Vollförderung nur etwa 20.000 €/Jahr zur Verfügung.

BAföG-Rechner können nur unverbindlich/ohne Gewähr und ungefähr auf die Höhe der BAföG-Förderung hinweisen, weil es bei der Bedienung fast immer zu Benutzungsfehlern kommt! BAföG-Rechner finden Sie unter:
http://www.bafoeg-info.de/index_2.html
http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
http://www.sozialleistungen.info/con/bafoeg-rechner.html .

Am Ende dieser Seite finden Sie ein PDF-Dokument mit einer Parallelberechnung, wann man eine BAföG-Förderung in Höhe des Regelsatzes erhält und wann eine Förderung der Höhe nach entfällt. Weitere Berechnungsbeispiele können Sie auf der Homepage des BMBF unter http://www.das-neue-bafoeg.de/de/183.php einsehen.

 



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