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Geschichte und Statistik

BAföG- diese Abkürzung sollte jeder kennen. Das "Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz- BAföG)" vom 26. August 1971 ist schon über 35 Jahre alt. Man kann als "BAföG-Geburtstag" aber auch den 31. August (Verkündung des Gesetzes), den 1. September (Inkrafttreten des Gesetzes) oder den 1. Oktober (Vollzug) des Jahres 1971 festlegen.
Ein Ausbildungsförderungssystem für Studierende gab es zwar schon seit 1957, das sog. "Honnefer Modell", bei dem Förderung aufgrund von Richtlinien vergeben wurde. Neu beim BAföG war, dass es nun einen (einklagbaren) Rechtsanspruch gab. Dies ist positiv, weil es (Rechts-)Sicherheit gibt, andererseits wurden die Regelungen im Zuge von Einzelfallgerechtigkeit immer detaillierter und komplizierter. Das senkt Transparenz und Akzeptanz des BAföG. Ein Nachteil ist, dass beim Vollzug eines Massengesetzes Lücken und Härtefälle nicht gut und unbürokratisch schnell gelöst werden können.

Ziel des BAföG ist die Verknüpfung eines sozialpolitischen mit einem bildungspolitischen Ansatz. "Der soziale Rechtsstaat, der soziale Unterschiede durch eine differenzierte Sozialordnung auszugleichen hat, ist verpflichtet, durch Gewährung von individueller Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit der jungen Menschen hinzuwirken", so die Gesetzesbegründung. Bildungspolitischer Ansatz ist das allgemeine Interesse an einer Aktivierung von Bildungsreserven, um so den Anforderungen einer hochindustrialisierten Gesellschaft gerecht zu werden. Beide Ziele sind auch heute noch aktuell: In Deutschland nehmen nach dem OECD-Bericht "Bildung auf einen Blick" nur 36 % der jungen Erwachsenen ein Studium auf, im Durchschnitt aller OECD-Mitgliedstaaten sind es 54 %. Die Zusammenfassung der 18. Sozialerhebung des DSW zeigt, dass das Bildungspotenzial aus einkommensstarken und Akademikerfamilien bereits sehr gut ausgeschöpft wird, neue Bildungspotenziale müssen deshalb aus einkommensschwachen und bildungsfernen Familien erschlossen werden; die Zugangsschwellen zur Hochschulausbildung müssen abgebaut werden. Gerade Kinder aus bildungsfernen Schichten sind stärker geneigt, technisch-naturwissenschaftliche Studiengänge zu wählen. In diesen Ausbildungsgängen braucht unsere Gesellschaft mehr Studierende. Jeder, der geeignet und willens ist, muss die Möglichkeit erhalten, studieren zu können- unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Die Ziele des BAföG waren 1971 eine Vision, sie sind es immer noch: diesen Zielen näher zu kommen bleibt ein ständiger Auftrag. Das Wissen, wie ein Studium finanziert werden kann, ist für die Entscheidung für die Aufnahme eines Studiums von grundsätzlicher Bedeutung. Dafür müssen die Informationen im Vorfeld der Studienentscheidung die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern erreichen. Nur so können neue Begabungspotenziale aus bildungsfernen Schichten an die Hochschulen kommen. Garanten für die neuen Anforderungen einer Wissensgesellschaft und kurze Studienzeiten sind eine sichere Studienfinanzierung, eine gute Studienberatung und auch Studienreformen.

Übersicht über die wichtigsten Eckdaten des BAföG

Herbst 1971
Inkrafttreten (Förderungsart: 100 % Zuschuss; ab 1974 schrittweise Einführung eines festen Darlehensbetrages von 70 auf bis zu 150 DM/mtl.).

1983
Das Schüler-BAföG wurde weitgehend aufgegeben. Förderungsfähig sind heute vor allem schulische Ausbildungen zum Beruf, der 2. Bildungsweg und Hochschulstudien.

Herbst 1983-90
Umstellung der Förderungsart der BAföG-Leistung: 100 % zinsloses Darlehen (Volldarlehen).

Herbst 1990
Umstellung der Förderungsart der BAföG-Leistung: 50 % Zuschuss und 50 % zinsloses Darlehen; Einführung der Studienabschlussförderung; wirkungsvolle Änderung des Freibetragssystems.

Januar 1991
Einführung des BAföG in den fünf neuen Bundesländern.

Mitte 1995
DSW stößt die Diskussion über eine Strukturreform der Ausbildungsförderung mit der Vorstellung eines Sockelmodells an (Zusammenfassung von Kindergeld und Steuerfreibeträgen zu einem "Ausbildungsgeld" sowie direkte Auszahlung an die Studierenden; darüber hinaus eine BAföG-ähnliche "Ausbildungshilfe").

Mitte 1996
Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern, dass eine umfassende Strukturreform der Ausbildungsförderung unter Einbeziehung aller staatlichen Transferleistungen für Auszubildende dringend notwendig ist.

Herbst 1996
Generell weiterhin Förderungsart der BAföG-Leistung 50 % Zuschuss und 50 % zinsloses Darlehen, aber in Ausnahmefällen für eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus nur noch in Form eines verzinslichen Bankdarlehens.

November 2000
Die BAföG-Darlehensverwaltung und der -einzug kann durch das Bundesverwaltungsamt
online abgewickelt werden.

April 2001
Inkrafttreten des Ausbildungsförderungsreformgesetzes (AföRG), mit dem erhebliche Verbesserungen in das BAföG eingefügt wurden.

Januar 2008
Erste Teile des 22. BAföG-Änderungsgesetztes treten in Kraft.
Ein Auslandsstudium ist innerhalb der EU und der Schweiz ab dem 1. Semester möglich. Für die Kinderbetreuung gibt es Zuschläge. 400-Euro-Jobs sind ohne Anrechnung auf den BAföG-Förderungsbetrag möglich. Für Bewilligungszeiträume ab 1.8.2008 bzw. generell ab 1.10.2008 gelten höhere Förderungsbeträge.

Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie auf unserem Info-Blatt.

(65 % der BAföG-Kosten trägt der Bund, 35 % tragen die Länder. Die Darlehensrückzahlungen der ehemaligen BAföG-Geförderten (allein in 2005: 442 Mio. €) fließen in die allgemeinen Bundes- und Landeshaushalte. Zwar sind die BAföG-Ansätze in den jeweiligen Haushalten wichtig, das BAföG ist aber ein sog. Leistungsgesetz, d.h. tatsächlich fließt so viel Geld ab, wie beansprucht wird. Der BAföG-Förderungsbetrag ist individuell hoch, nicht jeder erhält den BAföG-Höchstsatz. BAföG-Vollförderung erhielten im Jahr 2005 38,1 % der geförderten Studierenden, 61,9 % erhielten BAföG-Teilförderung. Vollförderung (377 bis 585 Euro/mtl.) erhalten Studierende, die bereits eine gewisse Zeit voll erwerbstätig waren oder deren Eltern nur über geringe Einkommen verfügen. Bei der Teilförderung müssen die Eltern einen weiteren Teil wegen der Höhe des Einkommens als Ausbildungsunterhalt zuschießen. Der durchschnittliche BAföG-Förderungsbetrag betrug im Jahr 2005 375 €/mtl.

Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf gesonderten BAföG-Antrag gefördert werden. Mehr als 252.000 Studierende absolvierten seit 1974 einen Teil ihres Studiums mit BAföG im Ausland, meist im europäischen Ausland.

Gemäß § 35 BAföG sind die BAföG-Bedarfssätze, Freibeträge und Sozialpauschalen alle 2 Jahre zu überprüfen und durch Gesetz ggf. neu festzusetzen. Dabei ist der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung hat hierüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zu berichten.

Die wichtigsten Zahlen des aktuellen Berichts finden Sie hier als PDF-Dokument. Den gesamten Bericht können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) einsehen.

 



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