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Übersicht und Strategie

Eine Kurzübersicht über die Möglichkeiten der Studienfinanzierung finden Sie in dem Flyer "Ein Studium finanzieren" des Deutschen Studentenwerkes (Stand: Januar 2010).

Wie finanzieren sich Studierende?

In der 19. Sozialerhebung des DSW wird genau untersucht, aus welchen Mitteln die Studierenden ihr Studium finanzieren: Die meisten Studierenden verfügen über Einnahmen aus mehreren Finanzierungsquellen. Die Höhe der Einnahmen aus den verschiedenen Quellen ist sehr unterschiedlich. Bei der folgenden Übersicht wird auf eine mittlere Zusammensetzung der Einnahmen abgestellt. Dabei ist aus Gründen der Vergleichbarkeit nur die Finanzierungsstruktur der Studierenden berücksichtigt, die ledig sind, außerhalb des Elternhauses wohnen und sich im Erststudium befinden. Diese Studentengruppe macht 65 % aller Studierenden aus.

Die Einnahmequellen der Studierenden können hauptsächlich in vier Gruppen eingeteilt werden:

  • Eltern: Die Eltern sind ihren Kindern gegenüber gesetzlich verpflichtet - auch wenn diese schon volljährig sind - Unterhalt während der Ausbildung bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu leisten. Damit besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern bis zum Ende des Studiums.
  • BAföG: Wenn die Eltern/Ehegatten aufgrund ihres geringen Einkommens nicht in der Lage sind, den Unterhalt für den Studierenden zu zahlen, gewährt der Staat (Bund und Länder) Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
  • Eigener Verdienst: 66 % aller Studierenden im Erststudium sind während der Vorlesungszeit erwerbstätig und haben daraus ein eigenes Einkommen. 64 % sind in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) erwerbstätig und 38 % sind laufend, sowohl in der Vorlesungszeit als auch in der vorlesungsfreien Zeit, erwerbstätig. 30 % waren zu keiner Zeit erwerbstätig.

    Sonstige Quellen: In den sonstigen Quellen sind Stipendien von Stipendiengebern oder z.B. Zuwendungen der Großeltern usw. enthalten.

    Zusammensetzung der monatlichen Einnahmen nach alten und neuen Ländern - Bild 6.20 aus der 19. Sozialerhebung

    Höhe und Zusammensetzung der monatlichen Einnahmen nach dem BAföG-Status - Bild 6.16 aus der 19. Sozialerhebung
    Die Übersicht zeigt, dass es sich lohnt, einen BAföG-Antrag zu stellen.

    Übersicht über die Möglichkeiten der Studienfinanzierung

    Primär sind Eltern bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss gesetzlich verpflichtet, Ausbildungsunterhalt zu leisten. Der Regelsatz nach der "Düsseldorfer Tabelle" beträgt seit 1.1.2008: 640 Euro/mtl. zuzüglich Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren. Kindergeld und Steuerfreibeträge, die die Eltern erhalten, tragen dazu bei, dass die Eltern zu Unterhaltsleistungen in der Lage sind. Falls nicht, greift der Staat zusätzlich mit BAföG-Förderungsbeträgen von 10 bis 585 Euro/Monat unter die Arme. Für Neubewilligungen ab 1.8.2008 bzw. generell ab 1.10.2008 können bis maximal 648 Euro/Monat geleistet werden.

    Weitere Möglichkeiten bestehen über Begabtenförderungswerke oder Stiftungen, Europäische Mobilitätsprogramme (COMENIUS, ERASMUS, LEONARDO, GRUNDTVIG), das Wohngeld, die Sozialhilfe. Für Härtefälle verfügen die örtlichen/regionalen Studentenwerke über Darlehenskassen oder vergeben Mittel aus dem Härtefonds des DSW. Freitische in den Mensen der Studentenwerke sind eine Unterstützung in Form von Naturalien. Wie wir aus unserer Sozialerhebung wissen, tragen auch Partner, Verwandte und Bekannte zu den Einnahmen bei. Wenn schon jobben, dann nicht in studienfeindlichem Umfang und inhaltlich möglichst studiennah, das ist immer unsere Vorstellung von eigener Erwerbstätigkeit neben dem Studium gewesen. Die Bundesregierung hat zur Förderung von Studierenden in besonderen Studiensituationen seit April 2001 die Möglichkeit der Förderung mit einem Bildungskredit eröffnet. Seit 2005/06 bieten verschiedene Banken Studienkredite an. Zur Finanzierung der Studiengebühren gibt es sogenannte "Studiengebührenkredite".

     

    Strategie zur Studienfinanzierung

    Graphik: Strategie zur Studienfinanzierung

    Es ist sinnvoll, zunächst einen BAföG-Antrag zu stellen. Dies hat mehrere Gründe:

    Zum einen verschenkt man kein Geld, falls man wider Erwarten doch eine BAföG-Förderung erhalten würde. Sie meinen, das passiert selten? Die Bundesregierung schätzt, dass 1998 theoretisch etwa 375.000 Studierende einen BAföG-Förderungsanspruch gehabt hätten. Tatsächlich erhielten 1998 (im Jahresdurchschnitt) nur 225.000 Studierende BAföG. Zudem sieht man an der Höhe der Förderungssummen, dass gerade Förderungsbeträge bis 250 €/Monat zu wenig abgerufen werden.

    Zum anderen können Sie bei einer BAföG-Teilförderung aus dem BAföG-Bescheid auch ersehen, wie hoch der Elternanteil gemessen am BAföG-Bedarf sein müsste.

    Schließlich kann der BAföG-Bescheid als Nachweis gegenüber dem Sozialamt oder der Wohngeldstelle darüber dienen, dass man dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG hat. Damit erfüllt dieser Bescheid gegebenenfalls eine Voraussetzung für andere Sozialleistungen.

     



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