Die Zuständigkeit der Ämter für Ausbildungsförderung, die bei den Studentenwerken (in Rheinland-Pfalz bei den Hochschulen) errichtet sind, richtet sich nach dem Hochschulort. Für die Beantragung von Auslands-BAföG sind gesonderte Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Nutzen Sie diese Funktion um speziell nach dem für Ihre Hochschule bzw. für Ihren Auslandsaufenthalt zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu suchen.
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